Betriebsprüfung
Alle fürchten sie, und doch gehören sie zum Alltag jedes Unternehmens: Betriebsprüfungen können vom Finanzamt aus den unterschiedlichsten Gründen angeordnet werden, z.B. bei auffälligen Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen. Auch häufige Bargeldgeschäfte können Auslöser für Prüfungen sein. Besondere Sachverhalte führen oft zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen. Regelmäßige Anschlussprüfungen sind vor allem bei größeren Unternehmen die Regel. Wie auch immer: Wir stehen Ihnen stets mit Rat und Tat zur Seite.
Vorbereitung der Betriebsprüfung
- Je nach Branche gibt es besondere Prüfungsschwerpunkte. Immer wieder im Fokus stehen dabei z.B. die Kassenführung, der Umgang mit Anzahlungen oder Reisekosten, die private Nutzung von Firmenwagen oder Verträge zwischen Gesellschaftern und ihrem Unternehmen oder nahen Angehörigen. Auch die Voraussetzungen für Investitionsabzugsbeträge sind ein beliebter Prüfungsgegenstand.
- Grundsätzlich werden gerne die Bereiche, in denen Geschäftliches und Privates vermischt sein könnte, einer eingehenden Prüfung unterzogen – wie etwa die PKW-Nutzung, Bewirtungskosten usw.
- Generell gilt: Wir sind bei der Prüfung der erste Ansprechpartner für die Betriebsprüfer. Wir kommunizieren mit dem Finanzamt, in Ihrem Auftrag. Und in Ihrem Interesse.
Ablauf einer Betriebsprüfung
- Wir bereiten die Unterlagen für Ihre Prüfung vor und klären mögliche Prüfungsschwerpunkte bereits im Vorfeld.
- Die Betriebsprüfung kann gerne im professionellen Umfeld unserer Kanzlei erfolgen. Rückfragen können somit schnell und direkt zwischen uns und dem Betriebsprüfer geklärt werden. Für den Fall, dass einzelne Themen nicht direkt geklärt werden können, stimmen wir uns mit Ihnen ab.
- Im Anschluss an die Prüfung werten wir die Prüfungsergebnisse gemeinsam mit Ihnen aus.
- Sofern notwendig, führen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt.
- In einer Schlussbesprechung mit dem Betriebsprüfer werden strittige Punkte geklärt.
- Bei Abweichungen im Steuerbescheid kann der Einspruch durch uns eingelegt werden.