Was wir können.

Profitieren Sie von umfangreichen Leistungen.

Jahresabschluss

 

Egal, ob Sie als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder als Freiberufler tätig sind: Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres erstellen wir den Jahresabschluss bzw. die Gewinnermittlung und alle betrieblichen Steuererklärungen inklusive der erforderlichen Informationen für Finanzamt, Geschäftspartner, Investoren, Gläubiger und Banken. Die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir natürlich auch.

Kapitalgesellschaften und bilanzierende Unternehmen

  • Unternehmer und Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind oder bestimmte steuerliche Grenzen überschreiten, haben umfangreiche Pflichten in der Buchführung.
  • Zum Stichtag erstellen wir für diese Mandanten einen Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr. Dieser beinhaltet zum Beispiel die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung.

Gewinnermittlung für Unternehmen, Freiberufler und Kleinunternehmer

  • Die gängige Art zur Gewinnermittlung für Kleinunternehmer und Freiberufler ist die Einnahmen-Überschussrechnung.
  • Bitte beachten Sie: Für Gewerbetreibende ist diese Art zur Gewinnermittlung nur bis zu bestimmten Gewinn- oder Umsatzgrenzen möglich.

Besprechung und Beratung

  • Nach Ende des Geschäftsjahres erstellen wir einen finalen Entwurf des Jahresabschlusses.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin und besprechen die Ergebnisse.
  • Wir erörtern die Unternehmensentwicklung, Zahlen, Besonderheiten – und nehmen uns natürlich Zeit für Ihre Fragen.